Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.

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Verfahrensablauf

Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).

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Voraussetzungen

Eine Zulassung benötigen:

Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:

  • Selbstschlachtende Direktvermarkter
  • Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien.

Keine Zulassung benötigen:

  • Restaurants, Gaststätten und Einzelhandelsunternehmen, wenn diese nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.