Schießerlaubnis Gehegetiere

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Zum Töten oder Narkotisieren von Gehegetieren (Damwild) wird eine Schießerlaubnis benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 45 WaffG
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde oder einen gültigen Jahresjadgschein
  • Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und Laufzeit der Haftpflichtversicherung (aus der Haftpflichtversicherung muß eindeutig hervorgehen, dass das Schießen in Gehegen mit eingeschlossen ist)
  • Kopie der Gattergenehmigung
  • Lageplan des Gatters (ggf. wird eine Gatterbesichtigung erfolgen)