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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümGrundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus
Stadt Bitburg, VG Bitburger Land: Nadine Schmitt
VG Südeifel und Speicher: Marie-Therese Esch
Für die Eintragung einer Baulast genügt ein formloser Antrag an die Bauaufsichtsbehörde. Das Antragsformular kann online unter nachfolgendem Link ausgefüllt werden. Vorzulegen sind zusätzlich ein amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung und ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstückes.
Alle Unterlagen sind in Papierform vorzulegen.
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).