Aufschüttungen und Abgrabungen

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen im Außenbereich, die nicht nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Abfallrecht, Wasserrecht, Baurecht) einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde bedürfen, benötigen in der Regel eine Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz.