Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sie gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

  • heftige, schnelle Bewegungen
  • längeres Verstellen der Flugbahn
  • Erschütterungen des Nestes
  • Manipulationen am Nest oder Flugloch
  • direktes Anatmen der Tiere

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.

In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes

Im Fall eine Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

  • Separieren des Nestes auf dem Dachboden om übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz v
  • Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
  • Anbringen einer Sichtblende

Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

„Asiatische Hornisse“: 

Im Gegensatz zur streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro), ist die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) eine invasive Art, die sich auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm ausgebreitet hat. Die Kosten für die Entfernung von Nestern wurden in der Vergangenheit vom Land Rheinland-Pfalz getragen. Seit dem 01. August 2025 gelten jedoch neue Regelungen: Die Art wurde bundesweit als „weit verbreitet“ eingestuft und gilt nun als etabliert. Hierdurch entfällt die Pflicht zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse und eine Kostenübernahme durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt nicht mehr. 

Grundstückseigentümer sind nicht verpflichtet, Nester der Asiatischen Hornisse zu entfernen. Die Beseitigung kann freiwillig erfolgen, die Kosten hierfür sind jedoch selbst zu tragen. Die Entfernung sollte ausschließlich durch sachkundige Fachpersonen, wie Schädlingsbekämpfer oder Imker, durchgeführt werden. 

Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse weiterhin zu überwachen, bitten die zuständigen Behörden um die freiwillige Mithilfe der Bevölkerung. Nester und Einzeltiere können über die zentrale Meldeplattform „Artenfinder“ unter http://www.artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse gemeldet werden.

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Trier, die in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asiatischen Hornisse zuständig ist.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Welche Insektenart soll entfernt werden (Wespe, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären
  • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
  • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen, Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
  • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
  • Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
An wen muss ich mich wenden?

Soweit ein Nest einer geschützten Art entfernt werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der oberen Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) erforderlich. Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.

Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

Voraussetzungen

Für die Umsiedlung oder Entfernung der Nester geschützter Arten muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel eine Allergie gegen Insektenstiche, vorliegen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag: bitte vorher telefonisch abstimmen.

Welche Gebühren fallen an?

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig gemäß dem besonderen Gebührenverzeichnis der Behörden auf dem Gebiet des Umweltrechts, in der jeweiligen aktuellen Fassung