Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen
  • Leistungsbeschreibung

    Wildschweine können Träger von Trichinen sein und müssen daher vor dem Inverkehrbringen als Lebensmittel einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden. Mit der Verordnung (EU) 2015/1375 wurde das Verfahren zur Untersuchung auf Trichinen neu geregelt.

    Entnahme der Trichinenprobe

    Die Entnahme der Trichinenprobe bei Wildschweinen kann auf zwei Arten erfolgen:

    1. Durch das amtliche Fleischbeschaupersonal des Eifelkreises; in diesen Fällen wird der Tierkörper mit dem entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
    2. Durch den hierfür geschulten und beauftragten Jagdausübungsberechtigten nur bei den im beauftragten Revier erlegten Wildschweinen. Dabei ist stets eine Wildursprungsmarke einzuziehen und die Probe muss von einem Wildursprungsschein begleitet sein. (Die Beauftragung kann beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines und Nachweis entsprechender Schulung oder Sachkunde beantragt werden. Die Übertragung gilt nur für bestimmte, konkret zu benennende Reviere oder Revierteile und mit der Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten.)

    Untersuchung der Trichinenproben

    Die Proben können nur zur Untersuchung angenommen werden , wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Vollständig ausgefüllter Wildursprungsschein. WICHTIG! MIT FAX und TELEFONNUMMER!
    • Unterschrift des Jagdausübungsberechtigten, der vom zuständigen Veterinäramt geschult und mit der Probennahme beauftragt wurde.
    • Ausreichende Probenmenge:
      - mindestens 10 g aus dem Zwerchfell und/oder  der Unterarmmuskulatur.

    Die entnommenen und verpackten Proben können sie zusammen mit dem Wildursprungsschein in die eingerichteten Probenannahmestellen an den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg, Trierer Str. 1 und Prüm, Monthermeerstr. 3, jeweils direkt neben den Eingängen zur Kfz-Zulassungsstelle einwerfen.

    Damit eine hygienische Probenverarbeitung stattfinden kann, sollten die Proben stets auslaufsicher und flüssigkeitsdicht verpackt sein und der Untersuchungsantrag sich nicht direkt bei der Probe befinden.

    Das Fleisch (dazu gehört auch der Aufbruch) von auf trichinenuntersuchungspflichtigen Tieren, darf erst nach Vorliegen des Ergebnisses bzw. nach Verständigung der vom amtlichen Untersuchungspersonal schriftlich mitgeteilten Uhrzeit weiterverarbeitet und abgegeben werden.

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Falle einer Trichinenprobenentnahme nach Nr. 2 die Wildursprungsscheine vollständig und gut lesbar ausfüllen (vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummer), da nur auf diese Weise eine korrekte Befundübermittlung sichergestellt werden kann.

    Ab dem 01.06.2023 findet die Trichinenuntersuchung im Labor nur noch montags und donnerstags ab 12.00 Uhr statt. Die Abholung von zu untersuchendem Probenmaterial erfolgt in Prüm an den jeweiligen Untersuchungstagen bereits um 6.00 Uhr. 

    Woher bekomme ich die Wildmarken und Wildursprungsscheine?

    Die entsprechenden Wildmarken und Wildursprungsscheine können Sie beim Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm anfordern.

    Ergebnisübermittlung zu den eingereichten Trichinenproben:

    Die Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen werden Ihnen über eine Rücksendung des eingereichten Wildursprungsscheines mitgeteilt. Sie können vorher bereits über diesen Link online die Untersuchungsergebnisse anfordern.


    Aktuelles 

    • Abfrage der beauftragten Jäger zur Entnahme von Trichinenproben

    Im Rahmen der regelmäßigen Datenpflege sowie im Hinblick auf anstehende Digitalisierungsprojekte werden die Jagdpächter aktuell gebeten, Angaben zu denen in Ihrem Jagdrevier beauftragten Beliehenen zur Entnahme von Trichinenproben zu machen. In diesem Zusammenhang kann das im Anhang beschreibbare Rückmeldeformular genutzt werden. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!

    • Schulung - Trichinenprobenentnahme

    Gemäß gesetzlicher Bestimmungen kann die zuständige Behörde einem Jäger die Probenentnahme für die amtliche Trichinenuntersuchung sowie die Kennzeichnung mit Wildohrmarken übertragen. Voraussetzung für eine solche Übertragung ist unter anderem die Teilnahme an einer anerkannten Schulung hinsichtlich Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen sowie eine anschließende behördliche Übertragung dieser amtlichen Tätigkeit (Beleihung). 

    In diesem Zusammenhang veranstaltet das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Kooperation mit der Kreisgruppe Bitburg-Prüm des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. am 

    Sonntag, den 25.01.2026 in der Zeit von 10:00 bis ca. 12:30 Uhr 

    bei der Rinder Union West (RUW) - Gastronomie „Zum Sprungraum“ , Hamerter Berg 1, 54636 Fließem 

    eine entsprechende Schulung. Schulungsinhalte sind u.a. Rechtsgrundlagen, Grundkenntnisse der Trichinellose, Grundkenntnisse der Anatomie des Wildschweines und des Dachses, Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen, Kennzeichnung etc.

    Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Anmeldungen zu dieser Schulung werden unter Verwendung des nachstehenden Formulars erbeten bis Freitag, den 16.01.2026, unter veterinaeramt@bitburg-pruem.de oder postalisch an Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 10 - Veterinäramt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg.

    Im Falle von Rückfragen stehen Ihnen die genannten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.