Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Inhalt der Landesleistung

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm


  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder


Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Terminvergabe online

Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Widerspruch

Kurztext
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
  • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
  • erforderliche Unterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
  • Voraussetzungen:
    • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
    • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Beantragung: persönlich oder in Vertretung
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde