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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümWenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die
a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, das die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,
auf Antrag Leistungen der Grundsicherung erhalten, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde die Zuständigkeit für die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung für Antragsteller, die keine Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhalten, an die Verbandsgemeinden (Bitburger Land, Südeifel, Arzfeld, Speicher und Prüm) und die Stadt Bitburg delegiert. Informationen erhalten sie daher auch bei den jeweilig zuständigen Sozialämtern.
Erhält jemand Leistungen der Eingliederungshilfe und hat zusätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), ist seit dem 01.01.2020 die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.