Internationalen Führerschein beantragen

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

An wen muss ich mich wenden?
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Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die Führerscheinstelle die Online-Terminvergabe an.

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Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter

06561/15 -1212 oder fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de


Voraussetzungen
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
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Zusatz: 

Für auf der Air Base stationierte Personen wird zusätzlich ein besonderes Antragsformular von der Air Base Verwaltung in Spangdahlem benötigt, auf der u.a. die amerikanischen Führerscheinklassen bestätigt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?
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Der Internationale Führerschein wird sofort ausgestellt. Er ist - bis auf Ausnahmen - auf die Dauer von drei Jahren befristet.