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Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
 Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
 
  Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
 
  Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
 
  Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
 
  Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
 
  rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
 
  Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
 Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
 
  Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- 
  es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
  
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, - 
  für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
  
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und - 
  es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  
bestehen. 
 Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
 
  Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
 
  nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
 
  der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
 
  nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
 
  Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
 
  Kurzzeitkennzeichen fahren.
 Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
 
  Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
 
  Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
 - in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
 - in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
 
 Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
 
  wurden.
Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die KFZ-Zulassung die Online-Terminvergabe an.
Kfz-Zulassungen nur mit Termin!  
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
 - 
  Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
  
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
 - gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
 - bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
 - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
 
13,10 €
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

