Ausstellung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte beantragen
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn

    • der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und
    • die Strecke länger als 65 Kilometer ist.

    Landwirtschaftlich Tätige, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern befördern wollen, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

  • Voraussetzungen

    Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis i.d.R. in folgenden Fällen aus:

    • Sie haben einen nach dem 5. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin.
    • Sie haben eine nach dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andere anerkannte Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen.
    • Sie haben einen vor dem 6. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder eine bestandene Abschlussprüfung vor dem 6. Januar 2007 in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andereanerkannter Berufsabschlüsse und zusätzlich einen Ergänzungslehrgang absolviert.
    • Sie haben die erforderlichen Nachweise über einem vollständigen Lehrgang (15 bis 20 Unterrichtsstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
    • Sie haben den erforderlichen Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337).

    Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde.

  • Rechtsgrundlage