Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die Führerscheinstelle die Online-Terminvergabe an.

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Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung oder gegebenenfalls an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson
Welche Gebühren fallen an?

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebühr: 7,70 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

Kurztext
  • in Deutschland kann man ab 17 Jahren die theoretische und praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis ablegen
  • Autofahren dann nur in Begleitung erlaubt
  • wenn eine Fahrerlaubnis bereits vorliegt, kann eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragt werden
Typisierung
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Status Bibliothekseintrag
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