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Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümDie Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die Führerscheinstelle die Online-Terminvergabe an.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter
056561/ 15 -1212 oder fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E
- Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E wird für 5 Jahre verlängert
- Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde