Geflügelpest / Vogelgrippe
  • Leistungsbeschreibung

    Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Vögeln. Neben Geflügel-Tierhaltungen (Hühner, Puten, Gänse) befällt die Krankheit auch Zier- und Wildvögel.

    Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden (pathogenen) Variante bestehen. Während bei einer Infektion mit niedrig pathogenen Influenzaviren oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen auftreten, verläuft im Falle einer Erkrankung mit den hoch pathogenen Viren die Seuche schnell und endet für die infizierten Tiere meist tödlich. Zu den typischen Symptomen der Geflügelpest gehören Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Legeleistung, Blauverfärbung der Haut und eine hohe Sterblichkeitsrate. 

    In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass hochpathogene Influenzaviren extrem leicht und schnell verbreitet werden und somit hohe wirtschaftliche Schäden entstehen.



    Von Seiten des Landesuntersuchungsamtes werden folgende Maßnahmen zur Verhinderung eines Eintrages in Geflügel-Tierhaltungen vorgegeben:

    • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge, mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.


    • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.


    • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.


    • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.


    • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.


    • Fremde Personen sollten den Stall nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.


    • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.


    • Der Kontakt zu fremdem Geflügel sollte aktuell ebenso vermieden werden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.


    Um einen möglichen Eintrag des Virus schnell erkennen bzw. ausschließen zu können, gilt für alle Geflügelhaltungen, dass beim Auftreten von erhöhten Sterberaten und erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Vorliegen der Geflügelpest abzuklären ist. Zusätzlich sollte das Veterinäramt informiert werden, um eine rasche Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten.


    Aktuelles


    Der Eifelkreis hat mit Datum vom 06.11.2025 eine Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel erlassen. Mit Inkrafttreten der Verfügung am 08.11.2025 gilt zunächst bis zum 30.11.2025 im gesamten Kreisgebiet die Pflicht zur Aufstallung sämtlicher Geflügelhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße. Geflügel ist somit zwingend in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist.

    Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin von zentraler Bedeutung bleibt. Dazu zählen insbesondere Händehygiene, Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie eine Zutrittsbeschränkung für betriebsfremde Personen. Detaillierte Empfehlungen zum Schutz des Geflügels (Biosicherheitsmaßnahmen) werden den gemeldeten Geflügelhaltern in den kommenden Tagen per Post zur Verfügung gestellt und können zudem dem im Nachgang angefügten Merkblatt des Landesuntersuchungsamtes entnommen werden. An dieser Stelle möchten wir zudem auf die ausführlichen Hinweise des Landes Hessen verweisen https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2025-11/251030_merkblatt_aufstallungspflicht_gefluegel.pdf.

    Weitergehende Informationen sowie das tagesaktuelle Seuchengeschehen finden Sie unter 


    Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

    https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/aviaere-influenza

    Friedrich-Löffler Institut

    https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

    Anmeldung einer Geflügelhaltung

    Tierhaltung - Geflügel