Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

VG Arzfeld: Leon Kühnle

VG Bitburger Land: Daniela Reiffers

Stadt Bitburg: Martina Knauf

VG Prüm: Kerstin Feltes

VG Speicher: Martina Knauf

VG Südeifel: Katharina Salter

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende