- Leistungsbeschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Kurztext
- Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
- tiefe Erdbohrungen, die die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als Erdaufschlüsse bezeichnet
- bei der Planung einer Erdbohrung für eine geothermische Nutzung muss eine Erlaubnis beantragt werden
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Erlaubnis ist für folgende Vorhaben notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige)
- mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat
-
zuständig:
- zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte
-
in der Regel untere Wasserbehörden
- UrheberWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung in Rheinland-Pfalz
- Typisierung3
- Status Bibliothekseintrag6
- Status Katalogeintrag6
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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
VG Arzfeld: Leon Kühnle
VG Bitburger Land: Daniela Reiffers
Stadt Bitburg: Martina Knauf
VG Prüm: Kerstin Feltes
VG Speicher: Martina Knauf
VG Südeifel: Katharina Salter
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Kerstin Feltes
- Frau Martina Knaufstellv. Amtsleiterin, Fachbereichsleiterin
- Herrn Leon Kühnle
- Frau Daniela Reiffersstellvertr. Fachbereichsleiterin
- Frau Katharina Salter

