Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt eines europäischen Feuerwaffenpasses?

Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Leistungsbeschreibung

Folgende Voraussetzungen zum Erhalt eines eurpoäischen Feuerwaffenpasses nach §§ 9.9a - d der 1. Verordnung zum Waffengesetz sind nötig :

  • Antrag auf Ausstellung eines EU - Feuerwaffenpasses
    Voraussetzung: Inhaber muss im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein
  • Bei Jägern gültiger Jagdschein und Waffenbesitzkarte
  • Vorlage eines Passbildes

Den Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie hier.


Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch

  • 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag
  • 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag
  • 8.00 - 13.00 Uhr

    Außerhalb der Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Anträge / Formulare

Formulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei Ihrer Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen