Informationen für Gewerbetreibende und andere Inverkehrbringer von Lebensmittel

Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Leistungsbeschreibung


Beim Verkauf bzw. der Abgabe von Speisen aus mobilen Kücheneinrichtungen (z.B. Stände bei Straßen- oder Vereinsfesten, Imbissbuden u.ä.) oder aus feststehenden Einrichtungen (z.B. Waldhütten) sind verschiedene Hygienevorschriften zu beachten.                                

Für Fragen steht Ihnen das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis gerne zur Verfügung.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Allgemeine Informationen zur betrieblichen Eigenkontrolle

Allergenkennzeichnung

Meldung Lebensmittelunternehmer