Kenntlichmachung von Lebensmitteln

Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Leistungsbeschreibung

Bei der Abgabe von Lebensmitteln müssen Zusatzstoffe entsprechend kenntlich gemacht werden. Die Bestimmungen können Sie dem Merkblatt entnehmen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) des Rhein-Pfalz-Kreises gerne zur Verfügung.


Meldung Lebensmittelunternehmer