- Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Rhein-Pfalz-Kreis bezuschusst seine im Kreisgebiet liegenden Vereine sowie Kommunen nach den Kreisrichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.
Ein Zuschuss durch den Kreis ist für Maßnahmen ab 10.000 € Gesamtkosten möglich.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde, der der Verein angehört, mit einem angemessenen Zuschuss beteiligt. Der Kreiszuschuss beträgt die Hälfte der von der Gemeinde und/oder Verbandsgemeinde gewährten Förderung, jedoch maximal 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten gehört die Umsatzsteuer, wenn sie als Vorsteuer absetzbar ist. Näheres regelt die Richtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Eine nachträgliche Bezuschussung einer begonnenen und abgeschlossenen Maßnahme ist ausgeschlossen.
Bei Maßnahmen unter 100.000 € besteht die Möglichkeit, auch beim Sportbund Pfalz einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Die Förderquote kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Nähere Informationen finden Sie hier: Sportstättenbau | Sportbund-Pfalz.
Sportbund Pfalz:
0631/34112-25 und info@sportbund-pfalz.de
Bei Maßnahmen über 100.000 € besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Land (sog. Goldener Plan), sofern die gleiche Anlage nicht innerhalb der letzten 25 Jahre (seit 2016: 20 Jahre) bereits gefördert wurde. Die Förderquote kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Die Maßnahmen sind bis zum 1. Februar bei der Kreisverwaltung für das darauffolgende Haushaltsjahr anzumelden. Die Projektanmeldung soll die Projektbeschreibung, eine Kostenschätzung und einen vorläufigen Finanzierungsplan umfassen. Bis zum Sommer muss der Antrag vollständig vorliegen und der Sportstättenbeirat des Rhein-Pfalz-Kreises befindet über die Aufnahme/Verteilung in die/der Prioritätenliste, die dann an das Land weitergeleitet wird. Nach Genehmigung der Mittel durch die Aufsichtsbehörde können den Antragstellern entsprechende Bewilligungsbescheide ausgestellt und danach wiederum die Maßnahmen begonnen werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: Goldener Plan des Landes Rheinland-Pfalz | Landessportbund Rheinland-Pfalz.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes:
0651/9494-865 und Sportanlagenfoerderung@add.rlp.de.
Rechtliches
Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung.pdf
Rundschreiben Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung (Kostenrichtwerte ab 01.01.2025).pdf
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.pdf
ANBest-P VV-LHO zu § 44 I, Teil I Anlage 3 (i.d.F. v. 20.12.2022).pdf
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Zuschüsse zum Bau und Sanierung von Sportanlagen
Zuständige Abteilungen

