Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

Sofern Ihre Veranstaltung voraussichtlich 15.000 Besucher übersteigt nutzen Sie bitte das unter Formulare bereitgestellte Formular und zeigen Ihre Veranstaltung möglichst frühzeitig bei der Kreisordnungsbehörde an. 

Bei Veranstaltungen unter 15.000 Besucher wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

Zuständige Abteilungen