- Leistungsbeschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren. Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids kann auf Antrag verlängert werden.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
- Verfahrensablauf
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
- Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
- Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Anträge / Formulare
In Textform gestellter Antrag.
- Kurztext
Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids.
Muss vor Ablauf der Geltungsdauer in Textform beantragt werden.
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- Verlängerung eines Bauvorbescheids beantragen
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- Verlängerung eines Bauvorbescheids beantragen
- Typisierung4
- Status Bibliothekseintrag2
- Status Katalogeintrag2
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