Bordsteinabsenkung

Stadt Mayen
Leistungsbeschreibung

Zwecks Überfahrt eines öffentlichen Gehweges auf das eigene Grundstück,  ist je nach örtlicher Situation eine Absenkung des vorhandenen Gehweges notwendig.

Dies insbesondere bei Neubauten  als auch bei der Erweiterung und Änderungen privater Grundstücksflächen. 

Die Arbeiten durch eine qualifizierte Firma bedingen eine Genehmigung durch den Baulastträger.

Zusätzlich ist eine Aufbruchsgenehmigung beim Tiefbauamt sowie eine verkehrsbehördliche Genehmigung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.


Nach Prüfung durch die technischen Fachstellen ergeht eine Genehmigung oder Ablehnung des Antrages.

An wen muss ich mich wenden?

Baulastträger

Verkehrsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Bordsteinabsenkung

Planunterlagen, in denen der Umfang der Maßnahme erkennbar ist.