Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

Stadt Mayen
Leistungsbeschreibung

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

Voraussetzungen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
Unterstützende Institutionen

Servicenummer neuer Personalausweis

Tel.: +49 1801 333333