- Leistungsbeschreibung
Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
- Zuständige Stelle
Führerscheinstellen
- Voraussetzungen
Wie bei der Erteilung des Führerscheins.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
- Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
- nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
- nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
- Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.
- Bearbeitungsdauer
Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.
- Was sollte ich noch wissen?
Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.
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Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
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