Nebenwohnung anmelden

Stadt Mayen
Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

Sofern Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit. Diese muss vom Wohnungsgeber/Eigentümer oder einer beauftragten Person unterschrieben sein. Diese finden Sie unter dem beigefügten Link:

Wohnungsgeberbestätigung

Was sollte ich noch wissen?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Anträge / Formulare