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Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser beantragen
Verbandsgemeinde Alzey-Land- Leistungsbeschreibung
- Verfahrensablauf
- An wen muss ich mich wenden?
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
- Unterstützende Institutionen
- Weiterführende Informationen
- Kurztext
- Urheber
- Typisierung
- Status Bibliothekseintrag
- Status Katalogeintrag
Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde. Normalerweise wird eine Erlaubnis beantragt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.
Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Grundwassernutzung ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung behördenseitig nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.
Die Bewilligung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.
Eine Bewilligung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf Bewilligung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Die zuständige Wasserbehörde
- prüft, ob Ihr Antrag und Ihre Unterlagen vollständig sind und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen,
- führt ab einer geplanten Grundwasser-Entnahme von mindestens 5.000 Kubikmeter pro Jahr eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durch und veröffentlicht deren Ergebnis.
- Gegebenenfalls werden Betroffene im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen.
-
Sie erhalten
- einen Bewilligungsbescheid oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.
- Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Trinkwasser fördern und die dafür nötigen Anlagen bauen möchte, eine Bewilligung beantragen.
- Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:
- Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
- Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens
Welche weitere Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Gewinnungsanlage farblich eingetragen ist
- aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Entnahmestelle eingetragen und farblich hervorgehoben ist
- Angaben zur Art und zu den Ausbaudaten der Gewinnungsanlage
- schematische Darstellung der Gewinnungsanlage im Grundriss
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Fachkundenachweis
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Bewilligung frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.
Widerspruch
Landesamt für Umwelt
- Entnahme von Grundwasser Bewilligung
- Eine Bewilligung für das Entnehmen von Grundwasser in größeren Mengen ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen
-
Eine Bewilligung:
- gewährt der Nutzerin beziehungsweise dem Nutzer des Gewässers mehr Rechtssicherheit als eine Erlaubnis und
- wird nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt
-
Voraussetzungen:
- Durchführung des Vorhabens ist ohne gesicherte Rechtsstellung nicht zumutbar
- Durch das Vorhaben sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
-
Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan als Topographische Karte mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Gewinnungsanlage
- aktueller katasteramtlicher Lageplan mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Entnahmestelle
- Angaben zur Art und zu den Ausbaudaten der Gewinnungsanlage
- schematische Darstellung der Gewinnungsanlage im Grundriss
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Antrag ist gebührenpflichtig
- Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- [https://bus.rlp.de/portaldeeplink?tsa_leistung_id=279803317&tsa_gebiet_id=315064&tsa_sprache=de_DE, _blank]
- Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser beantragen in Rheinland-Pfalz