- Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie eine Erlaubnis erhalten.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.
Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für
- den eigenen Haushalt,
- die Gartenbewässerung,
- den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
- das Tränken von Vieh oder
- die Entwässerung von Grundstücken.
- Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Die zuständige Wasserbehörde
- prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
-
Sie erhalten
- eine Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Voraussetzungen
- Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
- Ihr Vorhaben fällt nicht unter den Gemeingebrauch, für den keine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
- aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
- Angaben zur Art der Anlage
- schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Fachkundenachweis
- Welche Gebühren fallen an?Vorkasse: Neinhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-UmwMinGebVRP2019rahmenEinfache ErlaubnisVorkasse: Neinhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-UmwMinGebVRP2019rahmenEinfache Erlaubnis bei eingeschlossener Genehmigung der Anlage zur WasserversorgungVorkasse: Neinhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-UmwMinGebVRP2019rahmenGehobene ErlaubnisVorkasse: Neinhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-UmwMinGebVRP2019rahmenGehobene Erlaubnis bei eingeschlossener Genehmigung der Anlage zur Wasserversorgung
- Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
Widerspruch
- Unterstützende Institutionen
Landesamt für Umwelt
- Weiterführende Informationen
- Kurztext
- Entnahme von Grundwasser Erlaubnis
- Für das Entnehmen von Grundwasser in größeren Mengen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen
- Voraussetzung: Durch das Vorhaben sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
-
Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan als Topographische Karte mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
- aktueller katasteramtlicher Lageplan mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
- Angaben zur Art der Anlage
- schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Antrag ist gebührenpflichtig
- Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes
- Urheber
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen in Rheinland-Pfalz
- Typisierung3
- Status Bibliothekseintrag5
- Status Katalogeintrag6
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Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.
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