Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-Land

    Zwecks Nutzung der Turnhallen der Schulen durch Vereine und sonstige Gruppen wenden Sie sich bitte an Frau Leonhard.

    Für den Belegungsplan der Petersberghalle wenden Sie sich bitte an die Liegenschaftsverwaltung.

  • Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

  • Typisierung
    5

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende