Anmeldung einer Friedwaldbestattung

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz ist es möglich, auf eigens dafür vorgesehenen Flächen, die als Bestattungsplätze genehmigt sein müssen, Bestattungen in einem sog. Begräbnis- oder Friedwald, vorzunehmen.

Bei einer Bestattung im Wald bzw. unter einem Baum handelt es sich um eine Form der Feuer- bzw. Urnenbestattung. Geregelt ist diese als eigenständige Bestattungsform im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz nicht. Die Gemeinden als Friedhofsträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung darüber, ob sie Waldbestattungsplätze vorhalten; eine Verpflichtung besteht nicht.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-Land

Gemeinsam haben die Ortsgemeinde Offenheim, das Forstamt Rheinhessen, die RuheForst GmbH und die Verbandsgemeinde Alzey-Land einen Begräbniswald im Vorholz bei Offenheim errichtet.

Seit 20. Juli 2018 können hier Bäume sowie Naturelemente als Ruhestätte ausgewählt werden und Urnenbeisetzungen erfolgen.

Auf einer gut erreichbaren und leicht begehbaren Waldfläche von mehr als 5 Hektar können einzelne Personen, Familien oder sich im Leben nahestehende Menschen beigesetzt werden.

Die Asche der Verstorbenen wird in biologisch abbaubaren Urnen in den Waldboden eingebracht.

Für den Abschied und die Trauerfeier steht ein zentral gelegener Andachtsplatz mit Holzkreuz und Sitzbänken zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Unter Namen wie Friedwald, Baumbestattung und Ruheforst hat sich eine neue Bestattungsart entwickelt, bei der unter Bäumen bestattet wird. Nahezu ausschließlich handelt es sich um eine Feuerbestattung. Die Flächen sind jeweils als Friedhöfe gewidmet. Die Verpflichtung der Friedhofsträger zur Vorhaltung des Angebots besteht nicht. 

Bemerkungen

Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.

Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.

Typisierung
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