Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

An wen muss ich mich wenden?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Typisierung
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