Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

Voraussetzungen
  • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
  • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

Typisierung
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