Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

Verfahrensablauf
  • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid
Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Voraussetzungen
  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf nicht bissig sein
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
  • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes
Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre

Kurztext
  • Hundehaltung Befreiung
  • Befreiung von Listenhunden/Kampfhunden von Maulkorbzwang
  • zuständig: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Typisierung
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