Nachtarbeitszeit Sonderregelung beantragen
  • Leistungsbeschreibung

    Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

    Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

    • Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

  • Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

    • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.
  • Voraussetzungen
    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

  • Rechtsgrundlage
  • Rechtsbehelf
    • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
  • Kurztext
    • Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung
    • In folgenden Fällen kann die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz eine zusätzliche Nachtarbeit bewilligen:
      • für Schichtbetriebe zum Erreichen zusätzlicher Freischichten
      • für Bau- und Montagestellen
      • für Saison- und Kampagnenbetriebe
    • Antrag notwendig
    • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz
  • Typisierung
    3a