Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung Ihres derzeitigen beziehungsweise zukünftigen Wohnortes.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende