- Leistungsbeschreibung
Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
- Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
- Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gewerbeamt.
- Voraussetzungen
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
-
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag
- Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro
Vorkasse: Nein - Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
- Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
Widerspruch
- Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Kurztext
- Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
- Es können Änderungen der Festsetzung erfolgen
- UrheberWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
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- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern in Rheinland-Pfalz
- Typisierung3b
- Status Bibliothekseintrag5
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Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Zuständige Abteilungen
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