- Leistungsbeschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
- Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
- Welche Gebühren fallen an?
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
-
Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (
Gesetz- und Verordnungsblat
,
Ministerialblatt, Staatsanzeiger
)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gebühr: 32,00 €Vorkasse: NeinGesetz- und VerordnungsblattGebühr: 55,00 €Vorkasse: NeinMinisterialblattGebühr: 25,00 €Vorkasse: NeinStaatsanzeiger - Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
- Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehba r unter
- Kurztext
- Amtsblatt Veröffentlichung
- Amtliches Veröffentlichungsblatt von Behörden über öffentliche Entscheidungen
- Vielfach sowohl in digitaler Form als auch in Papierform zugänglich
- Zuständig: die jeweilige Kommune;
- Zuständig auf Landesebene: Staatskanzlei für Amtsblätter der Landesregierung (Staatsanzeiger, Gesetz und Verordnungsblatt, Ministerialblatt), Ministerium der Justiz für Justizblatt, Ministerium für Bildung für Amtsblatt des Ministeriums für Bildung
- Typisierung4
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Amtsblatt veröffentlichen
An wen muss ich mich wenden?
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende

