Amtsblatt veröffentlichen

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

An wen muss ich mich wenden?

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online  für jeden User kostenfrei einsehba r unter

Kurztext
  • Amtsblatt Veröffentlichung
  • Amtliches Veröffentlichungsblatt von Behörden über öffentliche Entscheidungen
  • Vielfach sowohl in digitaler Form als auch in Papierform zugänglich
  • Zuständig: die jeweilige Kommune;
  • Zuständig auf Landesebene: Staatskanzlei für Amtsblätter der Landesregierung (Staatsanzeiger, Gesetz und Verordnungsblatt, Ministerialblatt), Ministerium der Justiz für Justizblatt, Ministerium für Bildung für Amtsblatt des Ministeriums für Bildung
Typisierung
4
Zuständige Mitarbeitende