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Amtsblatt zusenden
Verbandsgemeinde Alzey-LandIn einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehba r unter
- Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
- Staatsanzeiger erscheint montags
- Amtsblatt Zusendung
- Amtliches Veröffentlichungsblatt von Behörden über öffentliche Entscheidungen
- Vielfach sowohl in digitaler Form als auch in Papierform zugänglich
- Zum Teil gegen Gebühr
- Zuständig: die jeweilige Kommune;
- Zuständig auf Landesebene: Staatskanzlei für Amtsblätter der Landesregierung (Staatsanzeiger, Gesetz und Verordnungsblatt, Ministerialblatt), Ministerium der Justiz für Justizblatt, Ministerium für Bildung für Amtsblatt des Ministeriums für Bildung