Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende