Personalausweis Informationserteilung

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?
Kurztext

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Typisierung
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