- Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
-
Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
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sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- Welche Fristen muss ich beachten?
Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
- Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Frist: 2 Wochen
- Rechtsgrundlage
- Typisierung2/3
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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Abteilungen

