Reisepass Meldung
  • Leistungsbeschreibung

    Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden
  • Urheber
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende