- Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-LandBitte beachten Sie weitere wichtige Informationen zur Wohnsitzanmeldung unter:
Hier können Sie die Wohnsitzanmeldung online vornehmen:
- Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
- Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
- Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
- Rechtsgrundlage
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare/Anträge der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land zur weiteren Verwendung.
- Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
- Typisierung2/3
- Status Bibliothekseintrag6
- Status Katalogeintrag6
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Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständige Abteilungen

