Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-Land


Bitte beachten Sie weitere wichtige Informationen zur Wohnsitzanmeldung unter:

Wohnsitz anmelden

Hier können Sie die Wohnsitzanmeldung online vornehmen:

Wohnsitzanmeldung online

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitzubringen sind:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-Land

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare/Anträge der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land zur weiteren Verwendung.

Kurztext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Typisierung
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Status Bibliothekseintrag
6
Status Katalogeintrag
6