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Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Verbandsgemeinde Alzey-LandFür die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Sperrzeit Verkürzung
- In einigen Ländern gibt es Regelungen zur Sperrzeit in der Gastronomie und für öffentliche Veranstaltungen, wie Volksfeste und Musikaufführungen.
- Auf Antrag kann diese Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
- In der Regel muss für die Antragsstellung ein öffentliches Bedürfnis begründet werden.
- Zuständig: Fachamt Verbraucherschutz
- [https://bus.rlp.de/portaldeeplink?tsa_leistung_id=10281061&tsa_gebiet_id=230389812&tsa_sprache=de_DE, _blank]
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht in Rheinland-Pfalz