Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Verbandsgemeinde Alzey-Land
Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

Verfahrensablauf
  • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
  • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
  • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
Zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext
  • Sperrzeit Aufhebung
  • In einigen Ländern gibt es Regelungen zur Sperrzeit in der Gastronomie und für öffentliche Veranstaltungen, wie Volksfeste und Musikaufführungen.
  • Auf Antrag kann diese Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
  • In der Regel muss für die Antragsstellung ein öffentliches Bedürfnis begründet werden.
  • zuständig: Fachamt Verbraucherschutz
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Typisierung
3
Status Bibliothekseintrag
5
Status Katalogeintrag
6