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Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Verbandsgemeinde Alzey-LandFür die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Sperrzeit Verlängerung
- In einigen Ländern gibt es Regelungen zur Sperrzeit in der Gastronomie und für öffentliche Veranstaltungen, wie Volksfeste und Musikaufführungen.
- Auf Antrag kann diese Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
- In der Regel muss für die Antragsstellung ein öffentliches Bedürfnis begründet werden.
- zuständig: Fachamt Verbraucherschutz
- [https://bus.rlp.de/portaldeeplink?tsa_leistung_id=273331620&tsa_gebiet_id=230389812&tsa_sprache=de_DE, _blank]
- Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen in Rheinland-Pfalz