Errichtung oder Änderung eines Grabmals

Verbandsgemeinde Bodenheim
Leistungsbeschreibung

Die Errichtung oder Änderung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen an einer Grabstätte ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim zu beantragen bzw. anzuzeigen. Nach erteilter Genehmigung bzw. nicht erhobener Bedenken der Friedhofsverwaltung innerhalb einer Frist von 4 Wochen (je nach Friedhofssatzung ggf. unterschiedlich) darf mit den notwendigen Arbeiten begonnen werden.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende