Die Suche ergab keine Treffer
- Themen/Leistungen{{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].result.totalCount }}
- Online-Verfahren{{ sa2search.resultSets['bwc:procedure'].result.totalCount }}
- EU-DLR{{ sa2search.resultSets['bwc:service'].result.totalCount }}
- Formulare{{ sa2search.resultSets['bwc:form'].result.totalCount }}
- Organisationseinheiten{{ sa2search.resultSets['bwc:department'].result.totalCount }}
- Mitarbeitende{{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].result.totalCount }}
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:procedure'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:procedure'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:service'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:service'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:form'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:form'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:department'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:department'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].result.totalCount }} Treffer
Passdokument bei Verlust des Reisepasses im Ausland beantragen
Verbandsgemeinde BodenheimBei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
- ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
- ein vorläufiger Reisepass oder
- ein neuer Reisepass ausgestellt.
Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
- Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
- vollständig ausgefüllte Antragsformular
-
aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- in der Regel ohne Kopfbedeckung
- ohne Bedeckung der Augen
-
Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
- ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
- eine Kopie davon
- ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.
Geltungsdauer: 1-31 Tage
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.