Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Verbandsgemeinde Bodenheim
Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Anträge / Formulare

Der Antrag erfolgt formlos.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende