Bewachungserlaubnis
- LeistungsbeschreibungFür das Bewachungsgewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung notwendig. Der Antrag ist beim Gewerbeamt zu stellen; an Unterlagen sind erforderlich:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der Unterrichtung durch die IHK
- Nachweis der erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten
- Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung
